Königlich-Preussisches edict, wegen verbothener Einfuhre, Erhandlung und Debitirung aller innenbenanten Chur-Sächsischen und denenselben incorporirten Landen verfertigten Manufactur- und Fabriquen-Waaren : besonders, auch alles Sächsischen- sowohl ächten, als unächten Porcelains, zur innerlichen Consumtion, oder dererselben Auschnitt, einzeln Verkauf und Gebrauch, in diesseitigen Königlichen Staaten, Provintzien und Landen : de dato Berlin den 7 May 1765