Die Verfassung des Deutschen Reichs, vom 11. August 1919. : Den Schülern und Schülerinnen zur Schulenklassung. Die Änderungen bis zum 1. Okt. 1927 sind beruücksichtigt
Die Verfassung des Deutschen Reichs, vom 11. August 1919. : Den Schülern und Schülerinnen zur Schulenklassung. Die Änderungen bis zum 1. Okt. 1927 sind beruücksichtigt.