Zur Richteramtsprüfung. Die Verordnung des Justizministers vom 1. November 1900, R. G. Bl. Nr. 182, betreffend die Richteramtsprüfungen und der Prüfungsstoff im Gebiete des Staats-, Finanz und Verwaltungsrechtes nebst einem die jüngsten civil- und strafrechtlichen Normen des Reichsgesetzblattes enthaltenden Anhange